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Wichtige Informationen

zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung

Am 04.08.2009 ist das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes (Telefonwerbegesetz) in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz sollen Verbraucher vor unerwünschter Telefonwerbung und Telefonverkäufen geschützt werden.
Allerdings ist mit diesem Gesetz auch verbunden, dass wir Sie in wichtigen Angelegenheiten nicht mehr telefonisch kontaktieren dürfen.

Gute Beratung braucht Kommunikation

Zu unseren direkten Kommunikations-Serviceleistungen gehören zum Beispiel: 
  • telefonische Erinnerung bei wichtigen Fälligkeiten Ihrer Anlagen oder Darlehen
  • telefonischer Kontakt bei Informationen zu aktuellen Themen und Anlässen aus unserer Geschäftsbeziehung mit Ihnen 
  • telefonische Terminvereinbarung mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner 
  • ein Rückruf bei telefonischen Auskünften

Der schnellste Weg ist oftmals das Telefon

Damit Sie diesen gewohnten Service auch in Zukunft in Anspruch nehmen können, geben Sie uns Ihre Einwilligung.
Drucken Sie dazu die vorbereitete Einwilligungserklärung am Ende dieser Seite aus und reichen Sie uns diese in den nächsten Tagen unterschrieben ein.

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gern persönlich zur Verfügung.