
Wichtige Informationen
zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung
Am 04.08.2009 ist das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes (Telefonwerbegesetz) in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz sollen Verbraucher vor unerwünschter Telefonwerbung und Telefonverkäufen geschützt werden.
Allerdings ist mit diesem Gesetz auch verbunden, dass wir Sie in wichtigen Angelegenheiten nicht mehr telefonisch kontaktieren dürfen.
Allerdings ist mit diesem Gesetz auch verbunden, dass wir Sie in wichtigen Angelegenheiten nicht mehr telefonisch kontaktieren dürfen.
Gute Beratung braucht Kommunikation
Zu unseren direkten Kommunikations-Serviceleistungen gehören zum Beispiel:- telefonische Erinnerung bei wichtigen Fälligkeiten Ihrer Anlagen oder Darlehen
- telefonischer Kontakt bei Informationen zu aktuellen Themen und Anlässen aus unserer Geschäftsbeziehung mit Ihnen
- telefonische Terminvereinbarung mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner
- ein Rückruf bei telefonischen Auskünften
Der schnellste Weg ist oftmals das Telefon
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Bei Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gern persönlich zur Verfügung.

